Politische Bindung


Verbindung mit der Großgemeinde Stockelsdorf

Die politische Bindung des Dorfes Arfrade hat sich im Laufe der Zeit verschiedene Male geändert. Und zwar gehörte das Dorf zunächst zu einem Ritterbesitz, dann zur Vikarie der Marienkirche , zu dem Domkapitel Lübeck, dem Bistum Lübeck, der Landgemeinde Obernwohlde-Arfrade-Cashagen und seit 1933 zur politischen Gemeinde Stockelsdorf. Aus den nachfolgenden Ausführungen dürfte die verschiedene Zugehörigkeit zu den vorgenannten Gemeinden ersichtlich sein.

Arfrade, dass dem Ritter Detlef von der Wensine mit Bestätigung der Grafen Heinrich II. und Nikolaus abgekauft war, widmeten die Testamentsvollstrecker des Lübecker Bürgermeisters Hermann Gallin 1376 zur Ausstattung, einer von ihm gestifteten Vikarie in der Gallinenkapelle an der Nord-Seite der Marienkirche zu Lübeck. Später erhielten sämtliche Vikare der Marienkirche 1473 durch das Testament Heinrich Lubberts, der erst Pfarrer zu Bosau, dann Probst zu Preetz und endlich Vikar zu St. Marien in Lübeck war, 6 1/2 Mark Jahresrente aus Arfrade. Übrigens scheint der Kauf von 1376 nicht das ganze Dorf umfasst zu haben. Denn 1416 verkaufte der Lübecker Bürger Johannes Rike die Wassermühle in Arfrade an Thomas Pertzeval der genannten Vikarie für 1000 Mark, der Vikarie selbst zu eigen. Zwei Priester, Hartwig von Eltze und Dietrich Emken, kauften 1434 ein Erbe von Henneke Teweses in Arfrade. Vielleicht haben sie es auch der Vikarie zugewendet.

Der Bürgermeister Antonius von Stiten stellte 1542 dem Domkapitel 200 Mark zur Verfügung, welche der Arfrader Vikarie zu Gute kamen, wofür das Patronat derselben auf drei Generationen an die Familie von Stiten verliehen wurde. Im Jahre 1555 fügte das Kapitel die ganze Herrlichkeit über Arfrade bis in die vierte Generation, auch für die weiblichen Nachkommen hinzu, sprach aber die Erwartung aus, dass die von Stiten dem trostlosen Zustande, in den das Dorf geraten war, abhelfen würde. Auch wurde dem Bischof das Verbittelsgeld und dem Vikar die Jahressteuer von 61 Mark 4 Schilling vorbehalten. Mit dieser Entwicklung hängt es jedenfalls zusammen, dass Arfrade nicht in dem Türkenschoßregister von 1549 erscheint. Es muss also tatsächlich damals schon eine Art gutsherrliches Verhältnis Stitens zu den Arfradern bestanden haben. Erst nach dem Tode Gottschalk von Stiten 1588, erscheint das Dorf in solchen Registern.

Im Jahre 1590 fand wegen der Kammergerichtsvisitation durch Bischof Ebehard von Holle aus dem Jahre 1585, eine Bischofsschätzung in Arfrade statt. Folgende Hufner wurden erwähnt (normal ist pro Hufner 3 Mark): Jacob Prein(3 Mark), Warnecke Vicke(3), Jochim Vicke(3), Hans Vicke(3), Drewes Prein(3), Hans Sueferig(3), Jochim Vicke (3, kein „dedit“), Cartsen Eggers(1 1/2), Hans Eddeler(3), Peter Hoppener(3), Wolff Poggense(3), Paul Prein(3) und die Stitensche (Margarethe von Stiten, Witwe des Lübecker Ratherrn Gottschak von Stiten, Patron der Arfrader Vikarie und Besitzer des Hofes in Arfrade 3, kein dedit).

Die Arfrader Vikarie erreichte ihr Ende 1751, als Andreas Paul von Liliencron das ihm zustehende Geschäft, sowie die Vikarie in Arfrade gegen Zahlung einer Geldsumme an das Domkapitel abtrat. 1803 kam Arfrade an das „Fürstentum Lübeck“.

Infolge des Reichdeputationshauptbeschlusses von 1804 wurde dem Herzog von Oldenburg als Entschädigung für den abgeschafften Wegezoll das Bistum Lübeck erb- und eigentümlich übertragen. In der Verwaltung des Fürstentums und in der Stellung der ihm angehörigen Dörfer, u.a. auch Arfrade, Obernwohlde und Cashagen, änderte sich nichts.

Die drei eben genannten Orte bildeten eine Landgemeinde. In Obernwohlde, dem Gemeindedorf, wurde die Verwaltung in den örtlichen Angelegenheiten von der gewählten Gemeindeverwaltung und dem Bürgermeister geregelt. Das Amtsgericht befand sich jedoch in Bad Schwartau. Die Zollbehörde für die Dorfschaften Obernwohlde und Cashagen war das Hauptzollamt Neustadt in Holstein, für Arfrade das Hauptzollamt Lübeck.

Die Landgemeinde wurde am 01.10.1933 aufgelöst. Die drei Dörfer wurden in die Großgemeinde Stockelsdorf eingegliedert. Danach wurde es dem Kreis Eutin unterstellt. Diese Ordnung besteht auch noch im Jahre 1964. (seit ca. 1970 Kreis Ostholstein).