Abfuhr Klärschlamm


Abfuhr von Klärschlamm aus Hauskläranlagen bzw. Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben in der Gemeinde Stockelsdorf

Amtliche Bekanntmachung -Download PDF-

Gemäß § 14, Abs. 2, Nr. 1, der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Stockelsdorf vom 01.01.2010 werden abflusslose Sammelgruben bei Bedarf geleert. Die Notwendigkeit einer Grubenentleerung ist rechtzeitig vom Grundstückeigentümer bei der Gemeinde anzuzeigen.

Nach § 14, Abs. 2, Nr. 2, der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Stockelsdorf werden Kleinkläranlagen bedarfsgerecht entleert oder entschlammt, wenn mindestens 1x jährlich eine fachgerechte Messung/Untersuchung durchgeführt wird, anhand derer die Notwendigkeit einer Fäkalschlammabfuhr beurteilt werden kann. Die Ergebnisse dieser Messungen /Untersuchungen sind der Gemeinde innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen. Werden die Ergebnisse der regelmäßigen Messungen/Untersuchungen der Gemeinde nicht bzw. nicht rechtzeitig vorgelegt, bestimmt die Gemeinde den Zeitpunkt für die regelmäßige Entleerung oder Entschlammung.

Ist mit dem Wartungsunternehmen ein Wartungsintervall von 2 Jahren vereinbart worden, stellt der Grundstückseigentümer/ die Grundstückseigentümerin sicher, dass in dem Jahr, in dem keine Wartung erfolgt, eine Schlammspiegelmessung durchgeführt wird. Das Ergebnis ist der Gemeinde umgehend mitzuteilen. Wird diese Messung nicht durchgeführt bzw. das Messergebnis der Gemeinde nicht übermittelt, erfolgt in dem Jahr, in dem keine Wartung durchgeführt wird, eine Abfuhr.

Hinweis: Der Umfang und die Häufigkeit der Wartung einer Kleinkläranlage richtet sich nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. den Angaben des Herstellers sowie ggf. der wasserrechtlichen Erlaubnis und ist immer anlagenspezifisch zu betrachten.

Das Wartungsprotokoll bzw. das Ergebnis der Schlammspiegelmessung ist bei der Gemeinde Stockelsdorf bis zum 30.08.2024 einzureichen. Liegt dies nicht rechtzeitig vor, wird von der Gemeinde eine Abfuhr in die Wege geleitet. Unabhängig von evtl. Vereinbarungen im Wartungsvertrag liegt die rechtzeitige Einreichung des Wartungsprotokolls in der Verantwortung des Grundstückseigentümers/ der Grundstückseigentümerin. Bitte informieren Sie ggfs. Ihr Wartungsunternehmen über die Frist zur Einreichung.

Die Gemeinde Stockelsdorf hat die Entsorgungsbetriebe Lübeck, Malmöstraße 22, 23560 Lübeck, mit dem Einsammeln und Abfahren des Klärschlammes aus Hauskläranlagen bzw. des Abwassers aus abflusslosen Sammelgruben beauftragt. Zu diesem Zweck ist den Entsorgungsbetrieben Lübeck ungehindert Zutritt zur Anlage zu gewähren.

Stockelsdorf, den 15.01.2024

Gemeinde Stockelsdorf
gez. Julia Samtleben Bürgermeisterin